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KI, Quellen und Methodik

BelegHeld ist ein intelligenter Beleg- und Steuerassistent für die österreichische Arbeitnehmerveranlagung. Die KI liest Belege aus, erkennt Produkte, schlägt Kategorien und berufliche Nutzungsanteile vor und stellt bei fehlenden Angaben Rückfragen.

Was die KI macht

Die KI liefert eine begründete Orientierung. Du entscheidest selbst, welchen Betrag und welchen beruflichen Anteil du tatsächlich geltend machen möchtest. Unsichere oder widersprüchliche Fälle werden gekennzeichnet und nicht automatisch als sicher freigegeben.

Welche Quellen wir verwenden

  • RIS – Einkommensteuergesetz § 16
  • BMF – Werbungskosten-Überblick
  • BMF – ABC der Werbungskosten
  • BMF – Steuerbuch
  • FinanzOnline – Werbungskosten
  • BMF – Homeoffice/Telearbeit
  • BMF – Pendlerrechner (amtlich)

Wie Quellen in Entscheidungen verwendet werden

Gesetzliche Grundlagen, Steuerjahr, Kennzahlen, Grenzbeträge und Berechnungen werden in einer versionierten Regelbasis geführt. Claude darf diese Werte nicht frei erfinden. Die KI erklärt das Ergebnis anhand der bereitgestellten Regeln; die finale Entscheidung bleibt beim Nutzer.

Welche Daten die KI dabei sieht

Bevor ein Beleg-Foto oder PDF an die Anthropic Claude API geht, werden persönliche Angaben darauf (z.B. IBAN, Kundennummer, Name/Adresse-Blöcke) lokal auf unserem Server automatisch geschwärzt. Bei fotografierten Belegen läuft dafür zunächst eine Texterkennung über die Google Cloud Vision API, die dazu kurzzeitig das ungeschwärzte Foto sieht (nur zur Positionserkennung des Textes, nicht zur Kategorisierung). An Claude selbst geht danach je nach Belegtyp entweder das bereits geschwärzte Foto oder nur der geschwärzte Text, zusätzlich ein stark minimiertes Tätigkeitsprofil (Beruf, Homeoffice-Status) - kein Name, keine Adresse, kein Arbeitgeber. Für die Pendlerpauschale-Automatisierung werden Wohn-/Arbeitsadresse an die Google Maps Platform übermittelt, um Distanz und Fahrzeit zu berechnen. Details dazu in der Datenschutzerklärung.

Wichtiger Hinweis

BelegHeld ersetzt keine Steuerberatung und gibt keine verbindliche Auskunft des Finanzamts. Prüfe die Zusammenstellung vor der Einreichung in FinanzOnline. Quellen und Regeln können sich ändern und werden deshalb nach Steuerjahr und Prüfstatus verwaltet.